Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
seit 2005 gibt es das „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden – Württemberg – (Chancengleichheitsgesetz)“, welches 2016 erweitert wurde.
Ziele des Chancengleichheitsgesetzes sind
- die berufliche Förderung von Frauen,
- die Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen von Unterrepräsentanz,
- die Beseitigung bestehender Benachteiligungen und
- die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer.
An jedem Seminar übernimmt eine Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) die Aufgabe, die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieses Gesetzes zu unterstützen. Seit Sommer 2012 bin ich mit dieser Aufgabe betraut.
Bitte kommen Sie mit Anliegen, Vorschlägen und Ideen auf mich zu.
Ich freue mich auf den Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Schnaible
claudia.schnaible@seminar-gs-fds.kv.bwl.de